Durch Rechtsvorschrift zu CSRD sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig etwas zum Thema der Nachhaltigkeit zu veröffentlichen.

Die CSRD-Vorschrift als Instrument der nachhaltigen Vergleichbarkeit von Unternehmen 

Es ist nicht neu, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit für Unternehmen eine immer wichtigere Rolle spielt. Dennoch war ist bisher schwierig für Verbraucher und andere Interessensgruppen, die nachhaltigen, nicht-finanziellen Leistungen von Firmen miteinander zu vergleichen. Um Transparenz zu schaffen, wurde eine CSRD-Rechtsvorschrift festgelegt, die Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung von nachhaltigen Themen in einem bestimmten Rahmen verpflichtet. Für viele Unternehmen wird dieser mühsame Prozess jedoch eine Herausforderung sein, da er Zeit und Ressourcen erfordert. Nachfolgend sollen deshalb sowohl die Hintergründe und die Bedeutung der CSRD erklärt, als auch auf die entstehenden Herausforderungen für Firmen näher betrachtet werden.  

Was versteht man unter der CSRD als Rechtsvorschrift?  

Die Abkürzung CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und ist eine neue EU-Rechtsvorschrift, durch die große Unternehmen zu regelmäßiger Berichterstattung über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen verpflichtet werden. Mithilfe von CSRD können Verbraucher, Investoren und politischen Entscheidungsträger die nicht-monetäre Leistung der Unternehmen besser bewerten. Darüber hinaus werden große Unternehmen dazu ermutigt, verantwortungsvollere Geschäftskonzepte zu entwickeln, um eine positive Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass es bisher zwar verschiedene Standards für Unternehmen gab, um über umwelt-, sozial- und governancebezogene Themen zu informieren, es aber aufgrund der flexiblen Gestaltung schwierig ist, die einzelnen Berichte miteinander zu vergleichen.  

Regelung durch die EU 

Um einen einheitlichen Standard zu erzwingen, hat die Europäische Kommission die CSRD angekündigt. Die CSRD-Richtlinie ist als eine Erweiterung der Anwendungsbereiche und Berichtspflichten der bereits bestehenden Richtlinie zur nicht-monetären Berichterstattung zu verstehen. Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen ihren CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2023 vorlegen. Während die vorherige Regelung nur Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten, ist die CSRD für alle großen Unternehmen relevant. Konkret sind damit alle börsennotierten Unternehmen sowie Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro gemeint.  

Diese Unternehmen müssen Informationen über ihre Leistungen in Bezug auf Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsberichten offenlegen, wodurch gleichzeitig auch Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht werden. Die Berichte über nachhaltige Aktivitäten müssen dabei in einem standardisierten digitalen Format eingereicht werden. Dies ermöglicht eine leichtere Überprüfung und einen Vergleich in der europäischen Datenbank der zentralen Anlaufstelle. Zudem werden alle eingereichten Daten von einem Wirtschaftsprüfer überprüft und bewertet.  

Welche Herausforderungen kommen durch die CSRD auf Unternehmen zu?  

Durch die neue CSRD werden eine Vielzahl von Daten von den Unternehmen verlangt. Diese müssen die Bereiche Umweltschutz, soziale Verantwortung und Behandlung von Mitarbeitern, Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sowie Diversität in den Unternehmensvorständen abdecken. Darüber hinaus sind relevante Nachhaltigkeitsrisiken, Auswirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt, Ziele und Fortschritte zu veröffentlichen. Für die Bereitstellung der Berichte werden Zeit und Ressourcen benötigt, wodurch dem Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen.  

CSRD schon jetzt teilweise Pflicht 

Durch die vorherige Richtlinie sind einige Firmen schon seit ein paar Jahren zur Berichterstattung verpflichtet. Dennoch gibt es eine große Zahl von Unternehmen, die noch keine Berührung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung hatten. Dementsprechend stehen diese vor der Herausforderung, das Konzept neu einzuführen und benötigte Prozesse für die Anfertigung der Berichte aufzubauen. Außerdem steigen mit Einführung der CSRD die Anforderungen an den Inhalt, die Datenqualität und den Datenumfang. Das Erfassen von messbaren Kennzahlen, das Festlegen von definierten Zielen sowie der Bericht über den Fortschritt zum Erreichen dieser Ziele stellen weitere relevante Herausforderungen für Firmen dar.

Insbesondere komplexe Themen wie beispielsweise die Kreislaufwirtschaft oder Biodiversität sind dabei schwieriger zu erfassen als verbreitete Themen wie der Klimawandel. Unternehmen müssen langfristig verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in die eigene Firmenstrategie einbauen und fördern. Aber auch Trends in diesem Bereich müssen beobachtet und Geschäftsaktivitäten entsprechend auslegt werden. Auch die Beurteilung von Leistungen bei Projekten muss anhand von Nachhaltigkeitszielen und quantitativen Kennzahlen stattfinden.  

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