Aktuelle Geschehnisse wie die Corona-Pandemie haben einen starken Einfluss auf das Exportgeschäft von vielen Unternehmen. In diesem Zusammenhang gewinnen Aktivitäten zur Minimierung von Risiken sowie die Kreditabsicherung immer mehr an Bedeutung. Der Bereich der Exportfinanzierung beschäftigt sich mit der Absicherung, insbesondere bei Geschäften im Ausland. Folglich geht es in diesem Artikel um die Rolle der Exportfinanzierung sowie um deren Vorteile. Auch Exportfactoring und Exportleasing als Arten der Exportfinanzierung werden im Zuge dessen näher beleuchtet.
Was versteht man unter Exportfinanzierung und welche Vorteile bietet diese Finanzierungsform?
Grundsätzlich ist die Exportfinanzierung eine Cashflow-Lösung für Exporteure, die den internationalen Warenverkehr erleichtert. Normalerweise erklärt sich der Verkäufer mit den Zahlungsbedingungen des grenzüberschreitenden Käufers einverstanden. Der Lieferant versendet die Waren nach Übersee, während die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt eingeht. Diese Vorgehensweise ist jedoch mit Risiken behaftet, welche vornehmlich in unsicheren Zeiten auch größer ausfallen können. Die Exportfinanzierung ermöglicht es Unternehmen, die Produkte in ein anderes Land verkaufen, Zugang zu Betriebskapital zu erhalten, bevor ihre Kunden für die gekauften Produkte zahlen.
Exportfinanzierung mit ECA
Die Abkürzung ECA steht für die Bezeichnung Export Credit Agency oder Exportkreditagentur. Dies ist eine Organisation, welche sich auf die Förderung von Exportvorhaben konzentriert. Dabei wird ein Fokus auf Schwellen- und Entwicklungsländer gelegt. Die Exportkreditagentur hilft exportierenden Unternehmen durch die Übernahme von Kreditrisiken, was mithilfe von Kreditausfallversicherungen ermöglicht werden kann. So eine Versicherung schützt den Gläubiger vor möglichen Forderungsausfällen und sorgt für sichere Zahlungen über die Landesgrenzen hinweg.
KMUs profitieren besonders von ECA
Diese Art von Exportfinanzierung ist besonders für kleine und mittelständische Firmen eine ideale Möglichkeit, um weiterhin sicher Exporte durchführen zu können und das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren. Abgesichert werden über die ECA beispielsweise politische Schäden, die unter anderem durch Kriege oder die Beeinträchtigung des Zahlungsverkehrs zwischen zwei Staaten entstehen können. Auch wirtschaftliche Schäden, wie beispielsweise der Zahlungsausfall oder die Insolvenz des Kunden, sind über die Versicherung abgedeckt. Die Versicherungssumme wird auf Basis der ausstehenden Zahlungsforderungen der Kreditsumme sowie der Nebenkosten der Finanzierung berechnet. Allgemein kann gesagt werden, dass die ECA circa 95 % der Risiken abdeckt, wenn alle notwendigen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt wurden.
Welche Bedeutung haben Exportfactoring und Exportleasing in diesem Zusammenhang?
Als Form der Exportfinanzierung bietet das Exportfactoring eine weitere Finanzierungsfunktion. Das betroffene Unternehmen verkauft die kurzfristigen Forderungen an eine sogenannte Factoringgesellschaft. Dadurch kann dem Exporteur schon vor der Fälligkeit der eigentlichen Forderung eine Liquidität geboten werden. Circa 90 % der Forderungssumme wird durch dieses Prinzip abgedeckt. Dabei fallen jedoch die marktüblichen Zinsen an die Factoringgesellschaft an. Aus Sicht des Exporteurs bringt diese Möglichkeit der Exportfinanzierung viele Vorteile mit sich, da beispielsweise keine vorläufige Bonitätsprüfung der Kunden durchgeführt werden muss. Außerdem folg daraus eine Entlastung des Forderungsmanagements und die Liquidität wird sichergestellt, wodurch sich letztendlich die Bilanz verbessert. Dennoch ergeben sich auch Nachteile beim Exportfactoring, wie zum Beispiel die Gebundenheit an die Factoringgesellschaft aufgrund eines Rahmenvertrags.
Das Exportleasing ist als Art der Exportfinanzierung für Unternehmen relevant, welche mit Produkten in der Investitionsgüterindustrie handeln. Als exportierendes Unternehmen wird die Ware an ein nationales Leasingunternehmen verkauft. Diese Institution vermietet folglich die Investition über eine festgelegte Zeitdauer an das importierende Unternehmen. Bei dieser Art der Exportfinanzierung muss jedoch ein beidseitiges Interesse bestehen, sodass auch der Importeur Interesse an einem Leasingvertrag hat. Bereits bei der Angebotseinholung sollte man sich nach diesem Aspekt erkundigen und einen Vorschlag unterbreiten. Durch die individuelle Vertragsgestaltung mit der Leasinggesellschaft können exportierende und damit beauftragende Unternehmen die Nachteile und Risiken weitestgehend reduzieren.